AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Bei telefonischen Bestellungen ist ausschließlich der Text unserer Auftragsbestätigung maßgebend.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist für beide Teile Passau, auch dann, wenn in den Bestellbedingungen ein anderer Erfüllungsort oder Gerichtsstand enthalten ist.
Lieferung und Versand
Die Preise verstehen sich frei Händlerlager. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Eilfracht und/oder Expressgutzuschläge gehenzu Lasten des Käufers.
Liefertermin
Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat uns der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf der Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Bei unverschuldetem Lieferverzug (unvorhergesehene Hindernisse, höhere Gewalt etc.) stehen beiden Parteien frühestens drei Monate nach vereinbarter Lieferfrist ein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Preise
Alle Preise verstehen sich aufgrund der am Tage des Angebotes gültigen Listenpreise für die betreffende Ware, basierend auf den heutigen Lohn- und Materialkosten. Sie gelten stets für Lieferungen ab Werk ausschließlich Verpack, Fracht, Port, Wertsicherung usw.
Montagen
Montagen erfolgen, sobald es ein ungehindertes Arbeiten zulässt. Notwendige Gerüste sowie Anschlüsse für Elektrowerkzeuge sind bauseits zu stellen. Ebenso das Stemmen und Schließen von Löchern.
Zahlung
Falls nichts anderes vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Zahlung innerhalb 8 Tagen rein netto. Die Zahlung hat mittels Überweisung, mit Scheck oder in bar zu erfolgen. Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat berechnet. Überdies ist Tritscheler GmbH berechtigt, den Besteller mit allen durch seine Nichterfüllung der Vertragspflichten auflaufenden Spesen, insbesondere auch den Kosten eines Inkassobüros und den anwaltlichen Interventionen zu belasten. Sie ist weiters berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückstellung der gelieferten Waren auf Kosten des Bestellers zu begehren. In diesem Fall ist Tritscheler GmbH berechtigt, eine Vergütung für Abnützung, Entwertung und Gewinnentgang der gelieferten Ware in Höhe von mindestens 30 % des Kaufpreises ohne Notwendigkeit des Nachweises eines eingetretenen Schadens oder eines Verschuldens des Käufers zu begehren, der auch auf Anwendung eines richterlichen Mäßigungsgesetzes ausdrücklich verzichtet. Tritscheler GmbH ist aber berechtigt, auch einen nachgewiesenen höheren Schaden zu verlangen. Das gleich gilt, wenn die gelieferte Ware infolge Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes von Tritscheler GmbH zurückgenommen wird.
Eigentumsvorbehalt
Alle von uns und durch uns gelieferten und berechneten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller darf dieselben, und die aus ihrer weiteren Verarbeitung entstehenden Gegenstände, nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt er uns im voraus zur Sicherung ab, und sind wir berechtigt, die abgetretenen Forderungen so lange auch selbst einzuziehen, als nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber bestehen. Der Besteller hat sämtliche eingehenden und eingezogenen Beträge, soweit sie aus unseren Lieferungen herrühren, mit Rücksicht auf die Abtretung sofort an uns abzuführen, falls Forderungen fällig sind.
Gewährleistung
Wir verarbeiten grundsätzlich nur einwandfreies Material, welches den Normvorschriften entspricht, und auch einer sorgfältigen Werkstoffkontrolle unterworfen ist. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware bei Übernahme mengenmäßig und auf vorhandene Mägeln zu überprüfen. Fehlmengen und Transportschäden müssen bei Übernahme der Ware auf den Lieferschein vermerkt, und vom Fahrer oder Spediteur bestätigt werden. Reklamationen jeglicher Art entbinden nicht von der Zahlung.
Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzansprüche für versteckte Mängel sind bei sonstigem Verlust binnen 6 Monaten nach Rechnungslegung geltend zu machen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Steuerungen, elektrische bzw. elektronische Bauteile, und gewähren wir hierfür eine Garantie für einwandfreie Ausführung und das Funktionieren auf Dauer von 6 Monaten. Für Schäden in Folge von Witterungseinflüssen (Schneelast, Wind, Eis, etc.), unsachgemäße Bedienung und nicht fachgerechte Selbstmontage, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Störung durch nachweisliche Materialfehler sind sofort, spätestens innerhalb 8 Tagen, an uns zu melden. Die schadhaften Teile werden nach Rücksendung an uns nach unserer eigenen Wahl kostenlos in Stand gesetzt oder erneuert. Weitergehende Haftung übernehmen wir nicht auf Lohn- und Reparaturarbeiten. Für die Geltendmachung etwaiger Garantieleistungen ist die Begutachtung durch unseren Fachberater unbedingt erforderlich.
Retourwaren
Grundsätzlich können von uns gelieferte Waren nicht zurückgenommen werden, da es sich um Sonderanfertigungen handelt. Eine kulanzweise Retournahme kann nur in Absprache mit uns erfolgen und wird eine entsprechende Rücknahmegebühr verrechnet. Unsere Fahrer bzw. Spediteure dürfen Retourwaren nur mit einem von uns ausgestellten Retourwarenschein annehmen.
Datenschutz
Die Firma Tritscheler GmbH ist berechtigt, gemäß Datenschutzgesetz personenbezogene Daten des Bestellers aufgrund des zwischen beiden Vertragspartner geschlossenen Vertrages zu speichern, zu überschreiben, zu verändern oder zu löschen.